Seit einigen Jahren beobachten wir auch im Stadtgebiet Garching eine Zunahme so
genannter „Schottergärten“ wie auch massiver Grundstückseinfriedungen etwa durch
Gabionenwände. Die Stadt Garching sieht sich aber in der Gestaltung nicht bebauter Flächen
vorrangig Grünorientierung, Artenvielfalt und Klimafreundlichkeit verpflichtet. Die
nachfolgende Satzung ist Ausdruck dieser ökologischen und ästhetischen Gestaltungsabsicht.
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